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Channel: Seite 85 – Unser Havelland (Falkensee aktuell)
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Nauen: Vogelschutz gilt auch auf dem Friedhof

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Will man seine Hecke schneiden, ist der Jahresbeginn die beste Zeit dafür. Das wissen die meisten Hobbygärtner. Denn ab März gilt Vogelschutz und dann sind radikale Schnittmaßnahmen bis zum Herbst erstmal vorbei. Dieses Gesetz gilt auch für Hecken auf dem Friedhof, denn hier brüten viele heimische Vogelarten.

Da sich in jüngster Vergangenheit die Zahl der unsachgemäßen Heckenschnitte gehäuft hat, bittet die Friedhofsverwaltung der Stadt ihre Bürger, sich an die Schnittzeiten zu halten, die der Gesetzgeber vorschreibt. Schließlich drohen bei Nichtbeachten empfindliche Bußgelder.

„Manchmal muss man an einer Grabanlage einfach klar Schiff machen, um wieder Ordnung reinzubekommen. Dazu gehört es auch, Hecken kräftig in Form zu bringen oder alte, nicht mehr schön gewachsene Sträucher und Bäume zu entfernen oder zumindest kräftig zu beschneiden“, sagt eine Mitarbeiterin von der Friedhofsverwaltung. „Neulich hat uns eine Bürgerin einen Vorfall gemeldet, bei dem der untere Wildwuchs an einer Linde beschnitten wurde. Das Nest einer brütenden Amsel wurde dabei herausgerissen und die Eier des Geleges lagen auf dem Gehweg“. Die Amselmutter sei geflüchtet und damit seien die nicht geschlüpften Jungtiere verendet, so die Mitarbeiterin.

„Die friedhofseigenen Hecken werden von unseren Mitarbeitern grundsätzlich nicht während der Brutzeit beschnitten“, sagt Frank Neuber von der stadteigenen DLG. Dort ist er der Leiter des Teams Friedhof. „Die Verstöße gegen den Vogelschutz finden meist dann statt, wenn unser Team den Friedhof bereits verlassen hat“, beklagt der Teamleiter.

Und dennoch: Sogenannte Pflegeschnitte bleiben während des Jahres auch auf dem Friedhof erlaubt. „Man darf also die Hecke schneiden, wenn Zweige und Äste herauswachsen und man darf Totholz entfernen. Dabei vergewissert man sich aber besser vorher, dass nicht ausgerechnet dort ein Vogelnest ist und man möglicherweise die Vögel beim Brüten oder sogar die Jungtiere stört“, empfiehlt Herr Neuber. Und: „Der Bürger kann sich vorher bei uns erkundigen, wann ein Rückschnitt sinnvoll ist – je nachdem welche Hecken oder Sträucher er besitzt.“ (Text/Fotos: Norbert Faltin/Stadtverwaltung Nauen)

 

Der Beitrag Nauen: Vogelschutz gilt auch auf dem Friedhof erschien zuerst auf FALKENSEE.aktuell.


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