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Channel: Seite 85 – Unser Havelland (Falkensee aktuell)
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Sporthallen in Brieselang: Erst Konzepte, dann öffnen

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Ab dem 28. Mai dürfen laut neuester SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg auch die Sporthallen im Gemeindegebiet unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen – zumindest theoretisch. Das stellt die Verwaltung der Gemeinde Brieselang in der Praxis allerdings als Betreiberin vor enorme Herausforderungen.

Deshalb kann eine Nutzung zum besagten Termin ab Donnerstag noch nicht gewährleistet werden, da zuerst die Anforderungen geprüft und sichergestellt werden müssen. Darauf hat Bürgermeister Ralf Heimann hingewiesen.

„Wir müssen zunächst prüfen, in welchem Rahmen wir die gesetzlichen Vorschriften umsetzen können. Von heute auf morgen lässt sich das leider nicht realisieren. Aktuell haben im Fachbereich Bildung und Soziales die Kinderbetreuung und die Beschulung Priorität“, betonte er. Der hausinterne Krisenstab soll nun eruieren, unter welchen Bedingungen die Hallen für Sportvereine wieder öffnen können. Die Betreiber haben offiziell Hygienekonzepte zu erstellen. Die Verpflichtungen können aber auch auf Dritte übertragen werden, etwa an die Vereine. „Davon werden wir Gebrauch machen“, so Heimann. In den ersten Überlegungen spielt deshalb die Erstellung von sicheren Konzepten durch die Vereine eine Rolle. Nach Vorlage, Bewertung und Genehmigung könnte der Hallensport starten, so die Überlegung. Kontrollen durch das Ordnungsamt oder durch die Hallenwarte nach Testat sind mit Blick auf die Einhaltung der Regelungen in der Eindämmungsverordnung dann möglich.

Die Änderungen der Eindämmungsverordnung sehen damit im speziellen Fall und darüber hinaus schrittweise Erleichterungen vor. Für die jeweiligen Veranstaltungen, Sportstätten und andere Einrichtungen müssen eigenverantwortlich Hygienekonzepte erarbeitet werden. Nur dann können die Erleichterungen umgesetzt werden. Verantwortlich sind die jeweiligen Betreiber oder eben Veranstalter. Die „Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ tritt am 28. Mai 2020 in Kraft und gilt vorerst bis zum 15. Juni.

Siehe: § 6 Sportanlagen und Sportbetrieb, Bäder, Spielplätze
Folgende Merkmale müssen erfüllt werden: das allgemeine Abstandsgebot muss gewährleistet sein, etwa durch Steuerung und Beschränkung des Zutritts und der Nutzung von Geräten; der Sport darf nur kontaktfrei (außer bei Teilnehmenden aus demselben Haushalt/Lebenspartner); geeignete Desinfektionsmaßnahmen müssen regelmäßig durchgeführt werden, insbesondere in Sammelumkleiden und Sanitäreinrichtungen; die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden zum Zweck einer möglichen Infektionsnachverfolgung erhoben; ein mindestens stündliches Lüften wird eingehalten. (Text/Fotos: Gemeinde Brieselang)

Dies ist eine Pressemitteilung, die der Redaktion zugeschickt wurde, und die wir zur Information der Bürger in der Region Havelland unredigiert übernehmen.

Der Beitrag Sporthallen in Brieselang: Erst Konzepte, dann öffnen erschien zuerst auf FALKENSEE.aktuell.


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